EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument soll Organisationen helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Abläufe entsprechen seit dem Jahr 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.
EMAS steht nicht nur der verarbeitenden Industrie offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise:
- Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen
- kirchliche Einrichtungen
- Banken
- Groß- und Einzelhandelsunternehmen
- Schulen und Hochschulen
- Hotels und Gaststätten
Ziele von EMAS sind:
- das Umweltbewusstsein in der Organisation zu stärken,
- den Umweltschutz zu einem Teil der Organisationspolitik zu machen und
- die Umweltleistung ständig zu verbessern.
Zu EMAS gehören unter anderem:
- Umweltprüfungen: Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen
- Audits: regelmäßige, systematische und objektive Bewertung des Systems und der erbrachten Umweltleistung
- Information der Öffentlichkeit darüber, welche Anstrengungen die Organisation im Bereich des Umweltschutzes unternimmt
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
die für Ihre Organisation zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handwerkskammer Karlsruhe
Hausanschrift
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 1600-0
Fax: 0721 / 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Postfach
76020 Karlsruhe
Hausanschrift
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 174-0
Fax: (0721) 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Voraussetzungen
- Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Verfahrensablauf
Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.
Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene sowie unabhängige Umweltgutachterinnen und-gutachter prüfen die Umwelterklärung.
Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.
Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.
Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.
Wenn die untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.
Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.
Fristen
Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen.
Sobald die validierte, das heißt für gültig erklärte Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Unternehmensbereiche, die das EMAS-Logo erhalten sollen
- die für gültig erklärte Umwelterklärung
Kosten
orientieren sich an
- den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder des Umweltgutachters und
- den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung durch die Kammer dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen.
Hinweise
Weitere vertiefende Informationen zu den oben genannten Punkten sowie Förderdatenbanken finden Sie auf der EMAS-Website.
Rechtsbehelf
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit für deren Einlegung können Sie dem jeweiligen Bescheid der zuständigen Stelle entnehmen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS III)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 - Umweltauditgesetz (UAG)
Freigabevermerk
03.07.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.