Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
Können Eltern in einer Not- oder Krisensituation ihre elterliche Verantwortung nicht mehr so wahrnehmen, dass das Wohl des Kindes gesichert ist, können sie die Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie beantragen.
Die Vollzeitpflege bietet viele Vorteile:
- Das Kind profitiert vom stabilen Umfeld und einem familiären Alltag, in den es eingebunden ist.
- Die leiblichen Eltern können sich während der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie auf sich und ihre Lebenssituation konzentrieren und daran arbeiten, dass ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind wieder möglich wird.
Ziel der Vollzeitpflege ist es, zunächst eine zeitlich befristete Hilfe zu bieten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie innerhalb eines für die kindliche Entwicklung vertretbaren Zeitraums möglich, ist auch eine dauerhafte Unterbringung in der Pflegefamilie möglich.
Stimmt das Jugendamt der Aufnahme des Kindes in eine Pflegefamilie zu, müssen in der Regel auch die Eltern dieser Entscheidung zustimmen. Nach Möglichkeit sollen die leiblichen Eltern das Sorgerecht für ihr Kind behalten. Das bedeutet, dass sie weiterhin wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes treffen, z.B. über seine schulische Ausbildung.
Die Pflegefamilie erhält vom Jugendamt Pflegegeld, um den notwendigen Unterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung zu decken.
Das Jugendamt orientiert sich bei seinen Entscheidungen immer am Wohle des Kindes. Dies betrifft auch die Frage nach den Kontakten zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass die leiblichen Eltern während der Dauer des Pflegeverhältnisses ihr Kind zu vereinbarten Zeiten besuchen oder für einen bestimmten Zeitraum auch alleine für ihr Kind sorgen (z.B. am Wochenende).
Hinweis: Pflegefamilien werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Eignung hin überprüft und auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergegeben.
Jugendamt [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 78
76133 Karlsruhe
Hausanschrift
Wolfartsweierer Straße 5
76131 Karlsruhe
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 0721 936-67010
Fax: 0721 936-70099
Voraussetzungen
Es liegt eine Not- oder eine besonders schwere Krisensituation in der Familie vor.
Verfahrensablauf
Die sorgeberechtigten Eltern müssen beim zuständigen Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragen. Das Jugendamt prüft, ob eine Vollzeitpflege in diesem Fall die geeignete Hilfe ist.
Üblicherweise können die leiblichen Eltern Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern (z.B. allgemeine Lebenssituation oder religiöse Orientierung). Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Je nach Verwandtschaftsgrad muss das Jugendamt deren Eignung als Pflegeeltern feststellen.
Die genaue Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, leibliche Eltern und Pflegeeltern unter Beteiligung des Kindes gemeinsam in einem Hilfeplan.
Das Jugendamt betreut und unterstützt während des Pflegeverhältnisses sowohl die leiblichen als auch die Pflegeeltern. Bei länger dauernden Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten die künftige Gestaltung der Pflege besprechen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Vollzeitpflege entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten beteiligen. Sie müssen auch Kindergeld- und mögliche Unterhaltszahlungen für den Lebensunterhalt des Kindes aufwenden.
Hinweise
Sie möchten selbst ein Pflegekind aufnehmen? Alles Wissenswerte zu diesem Thema erfahren Sie in der Broschüre "Was Pflegeeltern wissen sollten" (PDF( des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Sie erhalten die Broschüre auch bei Ihrem Jugendamt.
Rechtsbehelf
-
Freigabevermerk
12.07.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.