Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Landkreis Karlsruhe
Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d.h. Adressänderungen und/oder Namensänderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle angezeigt werden.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle Bretten [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
75015 Bretten
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80988
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80987
Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Lindscharren 4-6
76275 Ettlingen
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80986
Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936 80985
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Bitte sprechen Sie bei Adress- und/oder Namensänderungen in Ihrer Zulassungsstelle vor.
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Adressänderung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises mit der aktuellen Anschrift aus.
Bei einer Namensänderung muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit vorgelegt werden.
Bei ausländischen Mitbürgern ist anstelle des Personalausweises die aktuelle Meldebescheingung sowie der Pass erforderlich.
Kosten
Die Gebühr beträgt zwischen 10,70 Euro und 15,00 Euro, je nach Einzelfall.
Freigabevermerk
Landratsamt Karlsruhe 10.08.2012
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.