Führerschein - Umtausch begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Nach dem 18. Geburtstag muss innerhalb von drei Monaten die Prüfbescheingiung "Begleitetes Fahren ab 17" in einen regulären Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung, somit darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
Führerscheinstellen des Landkreises Karlsruhe
Führerscheinstelle Bruchsal [Landratsamt Karlsruhe]
Hausanschrift
Am Alten Güterbahnhof 9
76646 Bruchsal
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936-80995
E-Mail: fs.br@landratsamt-karlsruhe.de
Führerscheinstelle Karlsruhe [Landratsamt Karlsruhe]
Besucheranschrift
Gartenstraße 76-78
76135 Karlsruhe
Postfach
Karlsruhe
Telefon: 115
Fax: 0721 936-80995
E-Mail: fs.ka@landratsamt-karlsruhe.de
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Umtausch persönlich oder mit Vollmacht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Prüfbescheinigung (rosa Bescheinigung)
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Vollmacht + Personalausweis des Bevollmächtigten
Kosten
Es fallen beim Umtausch keine zusätzlichen Kosten an.
Freigabevermerk
06.08.2014
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.