Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen
- der Betrieb dafür geeignet sein und
- Sie als ausbildende Person die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderliche fachliche und persönliche Eignung haben. Dazu zählen auch Kenntnisse über
- die einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
- das Berufsausbildungsverhältnis,
- die Planung von Berufsausbildungen und
- die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.
Nicht persönlich geeignet sind Personen, die
- keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil sie einschlägig vorbestraft sind) oder
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.
Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.
Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.
Onlineantrag
Kein Onlineantrag vorhanden
Zuständige Stelle
die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)
Architektenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon: 0711 / 2 196-135
Fax: 0711 / 2196-121
E-Mail: info@akbw.de
Handwerkskammer Karlsruhe
Hausanschrift
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 1600-0
Fax: 0721 / 1600-199
E-Mail: info@hwk-karlsruhe.de
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Postfach
76020 Karlsruhe
Hausanschrift
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721) 174-0
Fax: (0721) 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon: 0711 / 99347-0
Fax: 0711 / 99347-45
E-Mail: info@lak-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon: 0711 - 769 89 0
Fax: 0711 - 769 89 50
E-Mail: info@laek-bw.de
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon: 0711 - 7 228 632 - 0
Fax: 0711 - 7 228 632 - 20
E-Mail: info@ltk-bw.de
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon: (0711) 2 28 45-0
Fax: (07 11) 2 28 45-44
E-Mail: info@lzk-bw.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Notarkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 30 58 77 0
Fax: 0711 30 58 77 69
E-Mail: info@notarkammer-bw.de
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Hausanschrift
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721/253 40
Fax: 0721/266 27
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Hausanschrift
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Postfach
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0
Fax: 0721/926-6211
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpk@im.bwl.de-mail.de
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Steuerberaterkammer Nordbaden
Hausanschrift
Vangerowstrasse 16/1
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/183077
Fax: 06221/165105
E-Mail: post@stbk-nordbaden.de
Voraussetzungen
Sie besitzen die beruflichen und berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten , die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen Sie, wenn Sie z.B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf praktisch tätig gewesen sind.
Sie besitzen die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, wenn Sie
- eine Prüfung bestanden haben nach einer Ausbilder-Eignungsverordnung, die vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) am 01.08.2009 gegolten hat oder
- eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen haben durch
- eine Meisterprüfung oder
- eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz.
Hinweis: Sie können sich von der Prüfung befreien lassen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf den Internetseiten der zuständigen Stelle zum Download zur Verfügung.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.
Innerhalb eines Prüfungsverfahrens können Sie eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Für die Prüfung müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.06.2018 freigegeben.
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.