Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten
Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.
Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.
Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:
- in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
- im Gymnasium die Klasse 10.
Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.
Freigabevermerk
19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Schule
- Bildungsabschlüsse
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule
- Familien- und Geschlechtserziehung
- Finanzielle Hilfen und sonstige Angebote
- Informatik und Medienbildung
- Schulpflicht und Schularten
- Wechsel in eine andere Schulart
- Niveaustufen und Ebenen
- Arten des Wechsels
- Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule
- Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene
- Wechsel der Schulart ohne Wechsel der Ebene
- Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten
- Niveaustufen und Ebenen
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.