Ausländische Arbeitnehmer
Sie haben vor, nach Deutschland zu kommen, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben? Dann ist es wichtig, dass Sie sich vorab ausführlich über Möglichkeiten und Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte in Deutschland informieren.
Fachkräfte
Fachkräfte haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit zu erhalten. Fachkraft ist eine Person, die entweder eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).
Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zweck der Erwerbstätigkeit benötigen Sie in der Regel ein nationales Visum.
Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig.
Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU).
Rückkehr ins Heimatland
Wenn Sie eine berufliche Eingliederung in Ihr Herkunftsland planen, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit helfen. Ihr "Mobilitätsberater" kann Sie gezielt informieren oder den Kontakt zu externen Institutionen, die Reintegrationsberatung und -hilfen anbieten, herstellen. Broschüren zum Thema Reintegration finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Freigabevermerk
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Arbeitnehmer
- Abgabe einer Jahressteuererklärung
- Arbeitnehmer- und Personalvertretung
- Arbeits- und Erholungszeiten
- Einzelne Personengruppen
- Ältere Arbeitnehmer
- Ausländische Arbeitnehmer
- Frauen
- Kündigung
- Mindestlohn
- Monatlicher Steuerabzug vom Lohn
- Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Sozialversicherung
- Spezielle Arbeitsformen
- Tarifverträge
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.