Änderungen bei ausländischen Studierenden
Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.
Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.
Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.
Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Studium
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- Änderungen bei ausländischen Studierenden
- Beendigung des Studiums - ausländische Studierende
- Weiterführende Links für ausländische Studierende
- Beendigung des Studiums
- Immatrikulation
- Soziale Fragen
- Studienfinanzierung
- Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
- Studium im Ausland
- Studium in Baden-Württemberg
- Weiterführende Informationen und Links
- Zugang zum Studium
- Zulassung zum Studienplatz
- Ausländische Studierende
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.