Kenntnisgabeverfahren
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Struktur der Lebenslage:
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Baufinanzierung und Förderungen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Umbau - Sanierung - Modernisierung
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
- Versicherungen während der Bauphase
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.