Rechte und Pflichten
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:
- Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
- Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.
Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.
Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.
Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
Freigabevermerk
Stand: 29.12.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Familie und Kinder
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.