Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung
Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung jedes Alters ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie bezieht sich auf alle Bereiche des Lebens. Eine qualifizierte und den jeweiligen Bedarfen entsprechende Bildung ist entscheidend, um an allen gesellschaftlichen Bereichen individuell teilnehmen zu können. Die Ermittlung der jeweiligen Bedarfe erfolgt über diagnostisches Handeln unterschiedlicher Professionen. Der Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung gilt für Menschen mit Behinderung wie für Menschen ohne Behinderung gleichermaßen.
Die Sicherung von Aktivität und Teilhabe beginnt für alle Menschen bereits mit der Geburt. Professionelle Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung unterstützen in dieser Phase Eltern, Erziehungsberechtigte und Familien von Kindern mit Behinderung. Im weiteren Verlauf der Biographie wird die Teilhabe gesichert über schulische und berufliche Bildungsangebote, gegebenenfalls eine akademische Ausbildung sowie unterschiedliche Formen der Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.
Passende Leistungen zu dieser Lebenslage:
- Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen
- Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen
- Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen
- Auslands-BAföG für Studierende beantragen
- Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitungg (AVdual/AV) - Teilnahme anmelden
Freigabevermerk
19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg
Struktur der Lebenslage:
- Behinderung
- Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung
- Erleichterungen und Hilfen
- Grad der Behinderung
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Informationen aus diesem Bereich stammen aus dem Baden-Württembergischen Verwaltungs-Portal ServiceBW.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.