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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Mendler, Michael | 19.03.2024

Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl des Europäischen Parlaments statt. EU-BürgerInnen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Oberderdingen wohnhaft sind, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder direkt in Oberderdingen an der Europawahl teilnehmen.

 

Um an der Europawahl in Oberderdingen teilnehmen zu können, müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis der Stadt Oberderdingen eintragen lassen.

 

Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl im Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

 

Sie können bei der Europawahl nur einmal wählen.

 

 

Voraussetzungen

 

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Europawahl aus und nehmen in keinem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teil.

 

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Angehörige oder Angehöriger eines anderen EU-Staates sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Zuständige Stelle

 

die Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben.

 

bei mehreren Wohnungen: die Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben.

 

 

Verfahrensablauf

 

Sie müssen die Eintragung schriftlich mit einem Formular und mit eidesstattlicher Versicherung beantragen.

 

Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben und an die zuständige Stelle im Original schicken. E-Mail oder Fax reichen nicht. Sie finden das Formular auf der Homepage der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/).

 

Möchten Sie in Deutschland wählen, müssen Sie dabei an Eides statt versichern, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der EU an der Wahl teilnehmen.

 

Hinweis: Wenn Sie den Antrag nicht selbst stellen können, können Sie sich von anderen Personen helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn Sie nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.

 

 

Fristen

 

Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) stellen.

 

 

Rechtsbehelf

 

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Bitte beachten Sie, dass der 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) kein Werktag ist und eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis an diesem Tag nicht möglich ist.

 

Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb dieser fünf Tage Einspruch einlegen. Sie können den Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist.

 

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens 10 Tage vor der Wahl, also bis spätestens 30. Mai 2024.

 

Rechtsgrundlage

 

 

 

Freigabevermerk

26.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg