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Baustellen auf öffentlichen Straßen - Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden.
Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung.

Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass

  • eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und
  • der Verkehrsfluss so wenig möglich beeinträchtigt wird.

Bitte beachten Sie: Die Nutzung des Onlinedienstes ist aktuell auf die gewerbliche Antragsstellung begrenzt! Private über den Onlinedienst gestellte Anträge werden aktuell nicht bearbeitet. Nutzen Sie hierfür bitte den herkömmlichen Weg per Mail oder Post. Vielen Dank!

Zuständige Stelle

Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde


Landratsamt Karlsruhe

Hausanschrift

Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe

Postfach


Karlsruhe

Telefon: 0721 936-50

Fax: 0721 936-53199

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Voraussetzungen

Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun.

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • der antragstellenden Person,
  • den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu.

Fristen

Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu zwei Monate dauern kann.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
    Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
  • RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99
    RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen.
    Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.

Kosten

Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde.

Sie berücksichtigen unter anderem:

  • Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße
  • das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Dauer der Einschränkung der Straßenraumes

Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

Bearbeitungsdauer

je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme

Hinweise

Nähere Hinweise erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Den jeweiligen Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem zugegangenen Bescheid.

Freigabevermerk

15.01.2023 Landratsamt Karlsruhe

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Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.